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Diagnostik von Legasthenie oder Dyskalkulie

Sollte bei Ihrem Kind der Verdacht einer Lese-/Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie oder einer Rechenschwäche bzw. Dyskalkulie bestehen, sollten Sie diesem dringend nachgehen.

Bis zum Ende des 1. Schuljahres ist der Entwicklungsunterschied bei Schulkindern oft noch enorm. Sie sollten Ihrem Kind zunächst Zeit lassen, sich in seinem Tempo zu entwickeln. Bleiben aber die Schwierigkeiten im 2. Schuljahr oder sogar weit darüber hinaus bestehen, bekommen Sie eine entsprechende Rückmeldung von der Schule oder beobachten Sie dies selbst, so empfiehlt es sich auf jeden Fall, mittels einer standardisierten Testung aus dem unguten Gefühl Fakten werden zu lassen. Nur dann können Sie sich sicher sein, dass auch wirklich eine sog. Teilleistungsstörung vorliegt, um eine entsprechende Maßnahme, nämlich eine Lerntherapie, zu ergreifen.

Eine Legasthenie und eine Dyskalkulie wachsen sich nicht aus! Warten Sie nicht zu lange, je länger Ihr Kind sich falsche Strategien angewöhnt, um so schwerer wird es ihm fallen, diese wieder zugunsten geeigneterer Strategien abzulegen.

Eine Diagnostik, also eine standardisierte Testung führen alle Kinder- und Jugendpsychologen in Praxen, Kinderfrühförderungen oder Ambulanzen von Kinder- und Jugendpsychiatrien durch. Nur diese Diagnostik ist rechtlich verbindlich! Eine Testung durch uns, also die Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten kann lediglich der Verlaufsdiagnostik im Prozess dienen.

Warum brauche ich eine rechtlich verbindliche Diagnostik von Kinder- und Jugendpsychologen?

Weil nur diese als Grundlage für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Schule und Ausbildung dient. Sie ist auch dringend erforderlich, wenn Sie die Kosten der Lerntherapie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen wollen. Lerntherapie ist nämlich keine kassenärztliche Leistung und muss ansonsten privat bezahlt werden.

Die Testung Ihres Kindes wird jedoch von der Krankenkasse erstattet, wenn Sie hierfür die Überweisung Ihres Kinderarztes vorlegen.